Ist es legal, eine Regiowährung herzustellen und zu benutzen?
Ja, entscheidend ist die Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, vor allem des Kreditsicherungsgesetzes und der europäischen Zahlungsmittelrichtlinie. Die Überprüfung eines Regiogeld-Systems durch die BAFIN (Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungen) ergab keine Einschränkungen. Für die Ausdehnung in den Spar– und Kreditbereich sind allerdings bisher alle Initiativen auf die Kooperation mit Banken und Sparkassen angewiesen. Unsere Initiative hat hierfür den Kontakt mit der Mittelbrandenburgischen Sparkasse und der VR-Bank aufgenommen.
Weitere Fragen?
- Regiogeld im Fläming: der STEINTALER
- Wieso heißt die Regiowährung im Fläming STEINTALER?
- Wer ist Herausgeber des STEINTALERs?
- Warum der Zusammenschluss mit Havelblüte und Urstromtaler?
- Wer darf bei diesem System mitmachen?
- Der STEINTALER ist eine leistungsgedeckte Währung. Was bedeutet das?
- Was bedeutet "Akzeptanzquote"?
- Wer garantiert für die Sicherheit der Scheine?
- Wer trägt die Kosten des Systems und wer bekommt die Erlöse?
- Wie kommt man als Privatmensch an STEINTALER?
- Welche Vorteile haben die STEINTALER für Unternehmer(innen)?
- Welche Vorteile haben die STEINTALER für die Verbraucher?
- Welche Vorteile haben haben die STEINTALER für einen Verein und andere gemeinnützige Organisationen?
- Welche Vorteile haben die STEINTALER für die Region?
- Kann man die STEINTALER auch in Euro zurück tauschen?
- Was ist zu beachten wenn ich ALG I oder II beziehe?
- Wie steht das Finanzamt zum STEINTALER?
- Kann ich Euro und STEINTALER mischen?
- Kann ich auch mit anderen Regiowährungen im Fläming bezahlen? Und umgekehrt mit STEINTALERN in anderen Regionen?

